Antrag auf Finanzprüfung

 

Wählergruppe Pro Saulheim, Heinz-Willi Dechent

 

Saulheim, 22.01.10

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

 

die Wählergruppe Pro Saulheim e.V. beantragt sicherzustellen, dass die Einnahmemöglichkeiten und Erhebungsverpflichtungen der Ortsgemeinde ausgeschöpft werden durch endgültige Abrechnung

 

- Erschließungsbeiträge nach BauGB für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen des Baugebiets „Westring Teil V, Ortsgemeinde Saulheim

 

- Kostenerstattungsbeiträge für die Durchführung der zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen des Baugebiets „Westring Teil V, Ortsgemeinde Saulheim

 

unter Anrechnung der 2001 erhobenen Vorausleistungen.

 

Die Verbandsgemeinde legt dem OGR zeitnah entsprechende Beschlußvorlagen über die endgültige Erhebung und Verteilung der Erschließungs- und der Kostenerstattungsbeiträge „Westring Teil V“ vor.

Die parallele Vorbereitung der endgültigen Abrechnung dient der Transparenz der Haushaltsführung und entspricht der Pflicht zur Ausschöpfung der Einnahmequellen

 

Bemerkungen:

Sicherstellung Haushaltseinnahmen 2010 durch endgültige Abrechnung

a) Erschließungsbeiträge nach BauGB für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen des Baugebiets „Westring Teil V, Ortsgemeinde Saulheim

b) Kostenerstattungsbeiträge für die Durchführung der zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen des Baugebiets „Westring Teil V, Ortsgemeinde Saulheim

 

Die Baulandumlegung Westring Teil V ist seit Mai 1999 rechtskräftig, mit der Herstellung der Ver- und Entsorgungsanlagen sowie der Erschließungsanlagen wurde unmittelbar nach den Kommunalwahlen im Juni 1999 begonnen, die Baustraßen wurden im März 2000 fertiggestellt, der endgültige Straßenbelag wurde ca. 2002 aufgebracht und die Ausführungsfrist für die Landschaftsbauarbeiten war November 2005 bis April 2006. Die Wohnbauflächen sind zu ca. 85 % vermarktet bzw. bebaut. Die gemeindeeigenen Wohnbauflächen wurden u.W. jeweils incl. Erschließungskosten und Anliegerbeiträgen verkauft.

 

Vorausleistungen zu a) in Höhe von ca. DM 45/qm (Ausnahme: ca. DM 150/qm Jakob-Decker-Straße) und b) wurden 2001 durch die Verbandsgemeinde von den Grundstückseigentümern erhoben. Die Abrechnung der Vorausleistungen zu a) erfolgte seinerzeit in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Mainz nach Straßen und in einem Ausnahmefall (An der Zisterne) wurden Erschließungseinheiten gebildet. Die Rechtsprechnung über die Verteilung des Erschließungsaufwandes deckt nicht mehr die seinerzeit durch den Gemeinde- und Städtebund übermittelte Rechtsauffassung, sie wurde mittlerweile höchstrichterlich fortentwickelt und vereinheitlicht durch

Urteil des 9. Senats vom 10. Juni 2009 – BverwG 9 C 2.08

Vorinstanzen: I. VG Koblenz vom 02.07.2007 – Az: VG 4 K 1536/06.KO

II. OVG Koblenz vom 15.01.2008 – Az: OVG 6 A 10801/07.OVG -

(Leitsätze des Urteils beigefügt als Anlage.

Quelle: http://www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/7670.pdf)

 

Am 21.10.2009 wurde als Voraussetzung für eine endgültige Abrechnung die Widmung der Straßen im „Westring Teil V“ vom OGR beschlossen, die endgültige Abrechnung für die Wohnbauflächen (40.382 qm) ist noch durchzuführen.

 

Die Ortsgemeinde hat sowohl nach haushaltsrechtlichen Vorschriften als auch nach BauGB zu a) bzw. nach KAG zu b) die Pflicht zur vollständigen Erhebung der Erschließungsbeiträge bzw. der Kostenerstattungsbeiträge, für die bisher nur Vorausleistungen erhoben wurden. Ob der Ortsgemeinde noch „Einnahmereste“ zustehen, kann nur durch eine endgültige Abrechnung durch die Abt. Bauen und Umwelt der Verbandsgemeinde Wörrstadt sichergestellt werden.

 

 

 

Wählergruppe Pro Saulheim e.V.

 

 

 

 

Anlage: Leitzsätze zu Urteil vom 10. Juni 2009 – BverwG 9 C 2.08